Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung und nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung durch unser Unternehmen Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Alle Informationen zum Leistungsangebot des Lieferanten, sei es in Speiseplänen, Katalogen, Internet oder Werbeschreiben sind zur Kundeninformation gedacht und stellen kein verbindliches Vertragsangebot des Lieferanten im Sinne des Gesetzes dar. Gleiches gilt für telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen. Ein verbindlicher Vertrag kommt daher erst durch gesonderte Erklärung des Lieferanten, die auch in der kommentarlosen Lieferung der bestellten Leistung bestehen kann, auf eine verbindliche Kundenbestellung zustande.
Sollte die Bestellung die Verpflegung eines Kindes zum Inhalt haben, so gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.
- a) Die Bestellung eines Mittagsmenüessens muss für wöchentliche Bestellungen bis 13:00 Uhr für die Folgewoche erfolgen. Be- und Umbestellungen können noch bis 13:00 Uhr des Vortages, an dem geliefert werden soll, bei uns eingehen. Abbestellungen können noch bis 7:30 Uhr am Liefertag erfolgen.
- b) Für Bestellungen in Kindertagesstätten hat die Bestellung für Frühstück / Mittagessen / Vesper bis spätestens 13:00 Uhr des Vortages (Mo-Fr) des Liefertermins zu erfolgen. Abbestellungen im Krankheitsfall können nur bezüglich des Mittagessens bis 7:30 Uhr am Liefertag erfolgen.
- c) Für Bestellungen in Schulen hat die Bestellung bis spätestens 13:00 Uhr am Vortag des Liefertermins zu erfolgen. Abbestellungen im Krankheitsfall können bis 7:30 Uhr am Liefertag erfolgen.
In den Kindertagesstätten / Schulen werden Listen oder bei Bestellungen per Online / Bestell-APP entsprechende Bestellterminals vorgehalten, die eine Teilnahmeberechtigten an der Verpflegung enthalten. Wir bemühen uns zwar später eingehende Bestellungen zu berücksichtigen, ein Rechtsanspruch auf Ausführung der Bestellung besteht dann jedoch nicht mehr. Sofern das bestellte Menü nicht verfügbar ist, weil unser Unternehmen von unserem Lieferanten mit einem dazugehörigen Produkt ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden ist, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten. Zudem sind durch unser umfangreiches Sortiment Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte genauso wie Preisänderungen möglich. Aus diesem Grunde behalten wir uns den Austausch gegen gleichwertige Waren vor.
§ 3 Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit, spätestens jedoch binnen der unter § 2 a) bis c) genannten Abbestellfristen möglich. Auch hier bemühen wir uns spätere Stornierungen zu berücksichtigen.
Sollte allerdings eine Berücksichtigung nicht mehr möglich sein und die Lieferung dennoch erfolgen, besteht seitens des Lieferanten der Anspruch auf Leistungsvergütung fort.
§ 4 Lieferung
Der Lieferant bemüht sich bei Vereinbarung einer fixen Lieferzeit, diese nach besten Kräften einzuhalten, ohne jedoch für die genaue Einhaltung zu haften. Bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen, auch bei Buffet und sonstigen Cateringveranstaltungen steht dem Lieferanten eine Toleranzzeit von 45 Minuten auf die vereinbarte Zeit zu, ohne dass der Kunde vor Ablauf dieser Zeit Rechte zu einem Rücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung geltend machen kann. Bei Lieferung nach Ablauf der Toleranzzeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten bzw. die Annahme verweigern, wenn er darlegt, dass die Leistung durch die Verspätung für ihn insgesamt unbrauchbar geworden ist. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Eine Zahlungsminderung ist bei Annahme der verspäteten Leistung ausgeschlossen.
§ 5 Mängelanzeige
- 5 Mängelanzeige / Gefahrenübergang
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren.
Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Fahrer anzuzeigen.
Anderweitige Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich telefonisch unter Hinterlassung einer Telefonnummer oder per Mail anzuzeigen.
Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen / abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel.
Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängel wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren ist. Sollte die Mängelanzeige per Mail erfolgen, melden wir uns umgehend telefonisch beim Kunden und behalten uns die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor.
Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Essenlieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird. Gefahrenübergang.
§ 6 Gewährleistung
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelanzeige (siehe § 5) wird das Entgelt für das gelieferte Produkt nicht erhoben.
Sollte der Mängel nachweislich durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.
§ 7 Thermoporten / Warmhaltebehälter / Ausstattungsgegenstände
Thermophore, Styroporbehälter und sonstige Mehrweg- und Mehrfachnutzungsbehälter, in denen das Essen und weitere Verpflegungsartikel geliefert werden, verbleibt im Eigentum des Lieferanten. Eine Rücknahme / Rückführung erfolgt im Regelfall am darauffolgenden Liefertag.
Der Kunde haftet für Schäden und Verlust der vom Lieferanten gestellten Thermophore, Styroporbehälter und sonstiger Mehrweg- bzw. Mehrfachnutzungsbehälter, solange sie sich in seinem Besitz befinden. Der Lieferant stellt dem Kunden auf Wunsch einen energiebetriebenen Warmhaltebehälter zu einem Entgelt in Höhe von 5 Euro (incl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer) monatlich zur Verfügung. Löschen „Der Kunde haftet für daran entstehenden Schaden / Verlust solange er den Warmhaltebehälter in seinem Besitz hat. Schäden daran sind unverzüglich mitzuteilen.“ Nach Beendigung der Essenbelieferung sind die Warmhalte- und Mehrfachnutzungsbehälter zurückzugeben.
Eventuelle Schäden sind dem entgegennehmenden Mitarbeiter unaufgefordert anzuzeigen.
§ 8 Zahlungsmodalitäten
Der Kunde erhält die Rechnung im pdf-Format an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mit der Zustellung der Rechnung per E-Mail entfällt die Rechnung in Papierform.
Sollte der Kunde gleichwohl eine Zustellung der Rechnung in Papierform wünschen, ist dies dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen. Für die Rechnung in Papierform erhebt der Lieferant eine Servicepauschale in Höhe von 1,50 EUR (inkl. MwSt.) je zugestellter Rechnung.
Die Abrechnung der Lieferungen an Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt für den zurückliegenden Kalendermonat. Die Abrechnung von Partyservice – Leistungen erfolgt nach erfolgter Lieferung. Die Abrechnung gegenüber Einzel – Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Es gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungszustellung. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der Kunde umgehend mit den Mitarbeitern unserer Buchhaltung schriftlich in Verbindung. Sollte die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Erhalt reklamiert worden sein, gilt sie als anerkannt. Sollte der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug sein und trotz 2facher Mahnung ein Rechnungsausgleich erfolglos bleiben, behält sich der Lieferant die Einschaltung eines Inkassounternehmens vor. Für Mahnungen ab Mahnstufe 2 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Weiterhin behält sich die BesserEssen GmbH eine Bestellsperre bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen vor.
Kosten für etwaige Rückbuchungen, trägt der Kunde. Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der Kunde eventuelle Personenstands- oder Anschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt. Alle Veränderungen / Ergänzungen zu den persönlichen Daten entsprechend der Versorgungsvereinbarung sind dem Lieferanten umgehend schriftlich mitzuteilen.
§ 9 Datenschutz
Die Behandlung der kundenseitig erhaltenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kundenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erfasst, gespeichert und verarbeitet. Eine erlaubnispflichtige Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken ist ausgeschlossen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Kundendaten auf Wunsch unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ist Quedlinburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 11 Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Quedlinburg 05.11.2023